Schriftführer

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Schatzmeister
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender,
Kreistagsabgeordneter,
Henstedt-Ulzburg
Stellvertretender Kreisvorsitzender
Mitglied des FDP-Landesvorstandes
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“Es ist ein wichtiger Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit, dass Beschuldigte die Möglichkeit haben müssen, die gegen sie vorliegenden Beweise einzusehen und zu prüfen. Das ist offenbar bei einer Anzahl der auch im Kreis Segeberg eingesetzten stationären Problemblitzer nicht gegeben. Stattdessen werden bei den Blitzern die Beweise in Form der Rohdaten unmittelbar gelöscht, so dass Beschuldigte keine Chance haben, sich gegen Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren zu verteidigen.
Das verstößt klar gegen das Gebot der Rechtsstaatlichkeit – Beweise müssen für die Betroffenen einsehbar und nachvollziehbar sein. Daher müssen alle betroffenen Problemblitzer sofort abgeschaltet werden – auch im Kreis Segeberg!
Ich bin irritiert über die Aussage der Pressesprecherin des Kreises Segeberg, dass sie keinen Handlungsbedarf sehe. Doch – der Handlungsbedarf ist unmittelbar! Es ist die Pflicht des Kreises, rechtsstaatlich zu handeln und im Wissen um dieses Urteil und die Problemblitzer jetzt die Konsequenzen zu ziehen.
So lange die vom Hersteller selbst eingeräumten und nunmehr durch Gerichtsurteil eindeutig bestätigten Missstände nicht vollständig behoben sind, dürfen die „Problemblitzer“ nicht zum Einsatz kommen.
Ich fordere daher den Landrat und die zuständige Polizeidirektion auf, die betreffenden Blitzer sofort abzuschalten, bis deren volle Funktionsfähigkeit und die Rechtsstaatlichkeit der Verfahren wieder sichergestellt ist.
Bis dahin kann ich nur jedem Autofahrer, der von einem Gerät des Typs Traffistar 350S geblitzt worden ist, raten, sofort Einspruch zu erheben.
Das saarländische Verfassungsgericht hat am 11. Juli 2019 entschieden, dass ein Beschuldigter nicht bestraft werden könne, der von einem Blitzer Typ TraffiStar S350 geblitzt worden sei. Das Gerät speichere keine Rohdaten. Damit sei es für den Beschuldigten nicht möglich, die zu Bestrafung verwendeten Beweismittel einzusehen. Er könne sich daher nicht gegen den Vorwurf verteidigen. In der Tat kommt es gar nicht so selten vor, dass z.B. mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erfasst werden. In diesem Fall ist es nur durch die Rohdaten nachprüfbar, ob tatsächlich der richtige Fahrer bestraft worden ist.
Die Kieler Nachrichten berichteten ebenfalls zu diesem Thema.
[Bad Segeberg, 21.2.2019] Die FDP-Kreistagsabgeordnete Rosemarie Jahn wurde in der konstituierenden Sitzung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises (WKS) in den Aufsichtsrat gewählt. Aufgabe der WKS ist es, die vom Kreistag beschlossene Strategie zur Förderung von Kommunen, Unternehmen, Gesundheit und Tourismus umzusetzen.
Zu den aktuellen Projekten der WKS gehört ein interaktives Hörspiel zur Segeberger Knicklandschaft sowie eine Zukunftswerkstatt am 13. März in Zusammenarbeit mit der WfS (Wir für Segeberg) zum Thema „Werbewirkung im Internet – Entweder wir gehen mit der Zeit oder wir gehen mit der Zeit“.
Auch andere Themen der Wirtschaftsförderung – allen voran der Fachkräftemangel – werden ebenfalls auf der Tagesordnung der WKS stehen.
Wir wünschen Rosemarie Jahn viel Erfolg bei der Arbeit im Aufsichtsrat und gutes Gelingen.
Zum Beschluß des Verwaltungsgerichts Schleswig über die Rechtmäßigkeit der wiederkehrenden Strassenausbaubeiträge in Oersdorf erklärt der FDP-Landtagsabgeordnete und Kreisvorsitzende der FDP im Kreis Segeberg, Stephan Holowaty:
„Die Entscheidung, dass die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge in Oersdorf rechtswidrig sind, überrascht mich überhaupt nicht. Ich habe in vielen Veranstaltungen im ganzen Land immer wieder vor diesen Beiträgen gewarnt – es gibt bislang keinen Fall in Deutschland, in denen wiederkehrende Straßenausbaubeiträge einer gerichtlichen Prüfung standgehalten haben.
Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge sind am Ende des Tages Augenauswischerei : Bürger müssen trotzdem viel Geld bezahlen, nur der Bürokratieaufwand ist noch viel höher als bei ‚normalen‘ Ausbaubeiträgen. Und rechtlich haltbar sind sie auch nicht!
Wir Freie Demokraten haben uns schon lange grundsätzlich gegen die finanzielle Belastung der Anwohner beim Straßenausbau ausgesprochen.
Wir sind der Meinung, dass der Straßenausbau eine Gemeinschaftsaufgabe ist und aus Steuermitteln finanziert werden muss.
Wir haben daher im Landtag in Kiel die Pflicht der Gemeinden, Straßenausbaubeiträge zu erheben, abgeschafft. Wir haben ferner im Kommunalpaket schon 2018 120 Millionen Euro für die Kommunen bereitgestellt, mit denen diese in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben – so auch den kommunalen Straßenbau – besser zu erfüllen.
Wir werden mit der Reform des Kommunalausgleichsgesetzes diesen Weg konsequent fortgehen. Kein Bürger dieses Landes soll die Angst haben müssen, dass seine finanzielle Existenz durch eine kommunale Entscheidung, die Straße vor seiner Tür auszubauen, gefährdet wird!
Es zeigt sich, dass wiederkehrende Straßenausbaubeiträge für die Gemeinden keine Lösung sind. Zulässig ist die Bildung einer sogenannten Abrechnungseinheit nämlich nur dann, wenn die belasteten Bürger auch wirklich einen Vorteil erlangen. Die Abgrenzung bereitet hier immer wieder Schwierigkeiten, und das hat in Oersdorf wie in vielen anderen Städten und Gemeinden eben nicht funktioniert. Das beweist auch die heutige Entscheidung aus Schleswig noch einmal deutlich.
Das Gericht hat Berufung zugelassen. Wir gehen aber davon aus, dass auch eine eventuelle Berufung kein neues Ergebnis bringen wird.
Oersdorf wird somit auf den hohen Kosten für die Erarbeitung der Satzung und den Prozess und für die Rückzahlung eingenommener Beiträge sitzen bleiben.
Auch in Kisdorf wird derzeit die Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge diskutiert. Erst vor wenigen Tagen haben Bürger unter Leitung des FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Jörg Seeger dem Bürgermeister eine Unterschriftensammlung gegen diese Beiträge überreicht. Es bleibt zu hoffen, dass Kisdorf aus der Pleite seiner Nachbargemeinde die richtigen Schlussfolgerungen zieht.
Heute (28. November 2018) hat die Jamaika-Koalition die gemeinsamen Anträge für den Haushaltsentwurf 2019 vorgestellt.
Insgesamt verteilen die Fraktionen 7,7 Millionen Euro auf Projekte, für die sie einen besonderen Bedarf sehen.
Anlässlich dieser zusätzlichen Haushaltsmittel erklärt der FDP-Landtagsabgeordnete aus dem Kreis Segeberg, Stephan Holowaty:
„Uns Freien Demokraten ist Bildung besonders wichtig: Wer sich weiterbilden will, wer beruflich vorankommen möchte, der braucht Unterstützung und keine Hindernisse“.
Die Jamaika-Koalition hat sich daher heute darauf verständigt, die Meistergründungsprämie bereits Anfang 2019 einzuführen, und nicht erst wie ursprünglich geplant 2020.
Dabei hatten insbesondere Wirtschaftsminister Bernd Buchholz und die FDP-Landtagsfraktion darauf gedrängt, das von Buchholz bereits vorgelegte Konzept nun auch schnell umzusetzen. „Wir wollten nicht warten und daher hat die FDP die Meistergründungsprämie bereits jetzt durchgesetzt,“ so Stephan Holowaty.
Der Weg bis zum Handwerksmeister kostet engagierte Menschen viel Geld. Für diejenigen Meister, die einen Betrieb übernehmen oder gründen wollen, werden wir daher ab dem kommenden Jahr eine Meistergründungsprämie anbieten; als ersten Schritt hat die FDP bei den aktuellen Haushaltsberatungen nunmehr eine Million Euro für 2019 im Haushalt durchgesetzt.
Stephan Holowaty: „Der Meisterbrief hat sich als Garant für hochwertige handwerkliche Leistungen bewährt. Außerdem ist er eine gute Grundlage für die Betriebsführung. Wir wollen daher mehr Menschen dazu ermutigen, diese Ausbildung anzugehen. Gerade weil viele Handwerksbetriebe auch vor Nachfolgeproblemen stehen, brauchen wir im Land neue, engagierte und hochqualifizierte Handwerksmeister.“
„Damit kommen wir dem Ziel der Jamaika-Koalition, Schleswig-Holstein zum mittelstandfreundlichsten Bundesland zu machen, wieder ein Stück näher.“
Bereits in den letzten Wochen war genauso vereinbart worden, dass das Land das Schulgeld für Gesundheitsberufe übernehmen wird – „auch hier: das Land muss Wege freimachen und nicht im Weg stehen“, so Stephan Holowaty. Auch mit einem Kita-Sofortprogramm wurden bereits zusätzliche 1,5 Millionen Euro in die Qualität der Kitas investiert.
Ein weiteres wichtiges Projekte im kommenden Jahr ist im Programm „Unternehmensübernahme“ die Förderung der Unternehmensnachfolge, eines der großen Probleme gerade kleiner und mittelständischer Unternehmen.
Verbesserungen und Beschleunigungen bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Medizin und Pflege können kurzfristig helfen, die ärztliche Versorgung und die Pflege zu verbessern.
An den Schulen werden die Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) gefördert – „wir wollen vor allem mehr Interesse für diese spannenden und zukunftsorientierten Fächer wecken“, so Stephan Holowaty.
Auch die Fortführung des Landesprogramms zum Einbruchsschutz, Unterstützung der Familienbildungsstätten, ein Lehrstuhl Digitales Lernen und ein Baustellenkoordinator beim Landesbetrieb Straßenverkehr sind Projekte, die nunmehr bereits 2019 angegangen werden können.